Mittwoch, 30. Oktober 2024

Wirtschafts-Identifikationsnummer fürs Impressum?

Deutschland, Bürokratie, Gesetze … man kennt es ja. Gewerbliche Webseiten müssen ja ihre USt.-ID im Impressum mit angeben. Deutschland reicht das aber noch nicht und erfindet die Wirtschafts-Identifikationsnummer! Was machen wir damit aber nun?

Das ist so ziemlich größte Schwachsinn, der mir bisher begegnet ist. Bis 2026 besteht diese Wirtschafts-Identifikationsnummer aus der USt.-ID, gefolgt von “-00001”, weil sich noch keiner die Mühe machen wollte, einzelne Wirtschaftszweige in irgendwelche IDs zu pressen. Das soll übrigens irgendwas mit Steuern und so einfacher machen - so genau weiß ich das aber auch nicht. Hab heute das erste Mal davon gelesen.

Was davon soll aber nun im Impressum stehen?

  1. USt.-ID: DE123456789
  2. Wir.-ID: DE123456789-00001

Man haut also erst einmal ein Gesetz raus (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG) und schreibt darin, dass entweder die USt.-ID oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben werden muss. Es reicht also wohl auch die USt.-ID allein, wie gehabt. Rest wäre optional. Oder man hängt eine “-00001” mit dran und benennt USt.-ID in Wir.-ID oder so um, oder man klatscht einfach beides drauf, weil irgendwann jemand merkt, dass das alles Quatsch ist und man besser beide angeben sollte.

Hätte man damit aber nicht auch noch bis 2026 warten können? Vielleicht gibt es bis dahin ja mehr als die “-00001”. So wie jetzt, macht das alles einfach gar keinen Sinn, wie so vieles, was man auf Webseiten angeben muss.

Deutschland ist mit dieser Wirtschafts-Identifikationsnummer übrigens mal wieder Alleingänger. Vielleicht wurde durch das Bürokratieentlastungsgesetz ja nun so viel sinnlose Tätigkeit eingespart, dass man neue erfinden muss?

Durchdacht wirkt es auf jeden Fall nicht.