In den letzten Tagen/Wochen lese ich immer wieder von Leuten, dass sie wegen der Einbindung der GoogleFonts eine Abmahnung erhalten haben. Dann hat die Abmahnwelle also “erst” jetzt begonnen - eigentlich hatte ich damit schon kurz nach dem Urteil des LG München vom 20.01.2022 gerechnet.
Viele der Betroffenen haben panisch ihre Seite vom Netz genommen, was aber gar keinen Sinn macht. Die #Abmahnung ist doch schon da! Man hätte aber vorher schon einiges dagegen tun können. Besser ist es natürlich, es gar nicht erst dazu kommen zu lassen, und wie, das erfahrt ihr hier.
Was sind die GoogleFonts eigentlich?
Google bietet seit etlichen Jahren kostenlose Schriftarten für Webseitenbetreiber an, welche per CSS einfach in die eigene Seite eingebunden werden können, ohne diese auf dem eigenen Webspace speichern zu müssen. Beim Aufruf der Webseite werden die Schriftarten dann vom Google-Server abgeholt und damit auch die IP des Besuchers übermittelt. Genau das ist das Problem. Verwendet werden diese Schriftarten inzwischen von fast allen Themes/Styles, die es für die unterschiedlichsten Blog- und CMS-Systeme gibt.
Wie kann man sich vor einer Abmahnung schützen?
Der einfachste Weg - völlig auf GoogleFonts verzichten oder auf websichere Schriftarten setzen. Für viele Webseiten reicht das völlig aus. So handhabe ich es auch hier auf madekozu.de und bin damit bisher gut gefahren.
Wer dennoch nicht auf die GoogleFonts verzichten will, hat nun zwei Möglichkeiten:
- Den Benutzer VOR Abrufen der Schriftarten um Erlaubnis fragen:
Durch ein Consent-System kann man sich beim Betreten der Seite die Erlaubnis einholen und wenn diese erfolgt ist, die Schriftarten laden lassen. Von dieser Variante halte ich aber nichts, da ich immer noch der Meinung bin, dass das Nachladen von externen Quellen nur gemacht werden sollte, wenn es keinen anderen Weg gibt. Den gibt es aber! - Speichern der Google Fonts auf dem eigenen Server:
Man kann sich die Schriftarten auch lokal auf seinem Server speichern und dann einbinden. Dabei kann der Google Webfonts Helper sehr nützlich sein. Wer da noch Hilfe braucht, den empfehle ich dieses Tutorial, danach sollte es eigentlich klappen.
WordPress-Nutzer können das Plugin “OMGF | GDPR/DSVGO Compliant, Faster Google” verwenden, es gibt aber auch zahlreiche andere Plugins die einem die Arbeit abnehmen.
Mit den GoogleFonts ist es aber noch lange nicht getan!
Nachdem man nun die GoogleFonts lokal verwendet, ist doch alles gut, oder? Nein! Das, was auf die GoogleFonts zutrifft, zählt auch für alle anderen extern eingebundenen Inhalte. Immer wenn ihr zum Beispiel YouTube-Videos, Feeds von Twitter, den Souncloudplayer, oder was auch immer direkt in eure Seite einbindet, lauft ihr Gefahr, dass euch jemand abmahnt oder abmahnen lässt. Ihr solltet also wirklich darauf achten, dass externe Inhalte nur mit der Erlaubnis des Besuchers geladen werden, oder ihr macht es einfach wie ich - verlinkt die Inhalte anstatt sie direkt einzubinden - so seit ihr auf jeden Fall sicher.
Was tun, wenn die Abmahnung schon auf dem Tisch liegt?
Auf jeden Fall nicht in Panik ausbrechen und einfach zahlen! Holt euch rechtliche Hilfe. Der Abmahner muss einiges nachweisen und sollte sich herausstellen, dass die Abmahnungen mehr oder weniger systematisch erfolgen, könntet ihr da leicht wieder raus sein, da diese Masche strafbar ist. Man kann auch einfach gar nicht reagieren oder einfach zahlen. Das Problem ist eigentlich die Unterlassungserklärung, die einem richtig teuer werden kann. Anwalt Jun hat in einem Youtube-Video mal die möglichen Schritte näher erklärt.